Internationales Expertise Zentrum Kindesentführung.DE (IEZK)
Wir können Ihr Kind zurückholen.
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Internationales Expertise Zentrum Kindesentführung.DE (IEZK) ist ausschließlich auf Fälle internationaler elterlicher Kindesentführung spezialisiert. Dazu gehören Kindesentführung, unrechtmäßige Verbringung und illegale Zurückhaltung von Kindern über Grenzen hinweg. Wir arbeiten ausschließlich im Auftrag der zurückgelassenen Eltern und handeln stets im besten Interesse des Kindes.
Internationales Expertise Zentrum Kindesentführung.DE (IEZK) ist ausschließlich auf Fälle internationaler elterlicher Kindesentführung spezialisiert. Dazu gehören Kindesentführung, unrechtmäßige Verbringung und illegale Zurückhaltung von Kindern über Grenzen hinweg. Wir arbeiten ausschließlich im Auftrag der zurückgelassenen Eltern und handeln stets im besten Interesse des Kindes.
Die IECC ist weltweit sowohl in Ländern tätig, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind, als auch in Ländern, die nicht dem Haager Übereinkommen beigetreten sind. In Fällen, die nicht unter das Haager Übereinkommen fallen, können Gerichtsverfahren langsam oder ineffektiv sein. Dank unserer Erfahrung können wir alternative rechtliche, diplomatische und verhandlungsbasierte Strategien anwenden, um die Chancen auf eine sichere Rückführung zu erhöhen.
Die IECC wendet unter keinen Umständen illegale oder gewalttätige Methoden an. Alle Interventionen sind legal, ethisch und sorgfältig koordiniert. Alle Rückführungsmaßnahmen werden in Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und/oder Interpol durchgeführt, sofern dies erforderlich ist.
Zeit ist entscheidend. Je länger ein Kind im Ausland bleibt, desto größer werden die emotionalen, psychologischen und rechtlichen Herausforderungen. Ein frühzeitiges Eingreifen verbessert die Chancen auf eine Rückkehr erheblich, bevor sich das Kind vollständig in einer neuen Umgebung eingelebt hat. Deshalb raten wir Eltern dringend, sofort zu handeln.
Das IECC legt großen Wert auf Nachsorge. Nach der Rückführung eines Kindes benötigen sowohl das Kind als auch der zurückgelassene Elternteil möglicherweise Beratung und Unterstützung. Wir tragen zur Stabilität bei, helfen bei Bedarf bei weiteren rechtlichen Schritten und unterstützen den Wiedervereinigungsprozess, um das langfristige Wohlergehen des Kindes zu gewährleisten.
Die IECC bearbeitet Fälle internationaler elterlicher Kindesentführung, bei denen ein Kind unter 16 Jahren unter Verletzung Ihres Sorgerechts unrechtmäßig aus dem Land seines gewöhnlichen Aufenthalts verbracht oder dort festgehalten wurde. Wenn der andere Elternteil Ihr Kind ohne Ihre Zustimmung in ein anderes Land gebracht hat (oder einen vereinbarten Besuch nicht einhält), sind Sie wahrscheinlich anspruchsberechtigt. Wir empfehlen Ihnen, sich umgehend mit uns in Verbindung zu setzen, um eine vertrauliche Einschätzung Ihres Falles zu erhalten.
Die Zeit ist entscheidend. Stellen Sie zunächst sicher, dass Sie den Aufenthaltsort Ihres Kindes so genau wie möglich bestimmen können. Wenden Sie sich dann sofort an die örtlichen Strafverfolgungsbehörden, um eine Anzeige zu erstatten und eine Sorgerechtsverfügung zu erwirken, falls Sie noch keine haben. Kontaktieren Sie gleichzeitig das IECC.
Sammeln Sie: die vollständigen Daten Ihres Kindes (Name, Geburtsdatum, Passnummer), die Daten des entführenden Elternteils, das mutmaßliche Zielland, eine Kopie des Sorgerechtsbeschlusses oder der Ehe-/Trennungsvereinbarung sowie alle relevanten Mitteilungen (E-Mails, SMS) über die Entführung oder Reisepläne. Wenn Sie nicht alles haben, nehmen Sie trotzdem Kontakt mit uns auf, damit wir Ihnen helfen können, das Nötige herauszufinden.
Die IECC bietet formelle Rechtsberatung an; außerdem sind wir spezialisierte Berater für die Rückführung. Unsere Aufgabe ist es, die logistischen, ermittlungstechnischen und koordinierenden Bemühungen zu leiten, um Ihr Kind ausfindig zu machen und zurückzuholen. Über unser Netzwerk arbeiten wir in dem Land, in das das Kind entführt wurde, bei Bedarf mit einem Anwaltsteam, Staatsanwälten usw. zusammen.
Manchmal. Gerichtliche Verfahren sind oft (aber sicher nicht immer) ein zentraler Bestandteil eines internationalen Entführungsfalls, sei es nach dem Haager Übereinkommen oder nach dem lokalen Sorgerecht. Unser Team kümmert sich, falls erforderlich, um die gerichtliche Beantragung. Das IECC konzentriert sich auch auf die praktische Durchführung des Rückführungsplans, die Zusammenarbeit mit ausländischen Stellen und die Gewährleistung der sicheren Rückführung des Kindes.
Unser Prozess verläuft in wesentlichen Schritten:
1) Aufnahme und Bewertung:
---wir analysieren Ihren Fall und planen
2) Untersuchung und Standort:
---Bestätigung des Aufenthaltsortes und der Situation des Kindes
3) Strategieentwicklung:
---Erstellung eines rechtlich einwandfreien Wiederherstellungsplans
4) Koordinierung und Durchführung:
--- Zusammenarbeit mit Teams vor Ort und Behörden
5) Sichere Rückkehr und Wiedereingliederung:
---die physische Rückgabe des Kindes und die Verbindung zu Unterstützungsdiensten
Wir arbeiten über ein geprüftes globales Netzwerk von lizenzierten Fachleuten, darunter Ermittler, ehemalige Strafverfolger und Sicherheitsspezialisten.
Diese lokalen Experten kennen die regionale rechtliche und kulturelle Landschaft.
Sie fungieren als unsere Verbindungsleute, die Informationen sammeln, lokale Anwälte einschalten und die Kommunikation mit ausländischen Behörden erleichtern, wobei sie sich stets an die lokalen Gesetze halten.
Unbedingt. Wir erleichtern die Zusammenarbeit zwischen allen relevanten Parteien. Wir tragen dazu bei, dass die örtliche Polizei über die notwendigen Unterlagen verfügt, um handeln zu können.
Sie sind der zentrale Kunde und ein wichtiges Teammitglied. Zu Ihren Aufgaben gehört es, kontinuierlich Informationen bereitzustellen, rechtzeitig rechtliche und finanzielle Entscheidungen zu treffen, die nötige emotionale Gelassenheit zu bewahren (vor allem während des Umgangs mit dem Kind) und bereit zu sein, kurzfristig zu einer Familienzusammenführung zu reisen. Wir begleiten Sie bei jedem Schritt.
Ja. Wenn der entführende Elternteil den Reisepass des Kindes einbehalten hat, helfen wir Ihnen bei der Beschaffung von Notfall-Reisedokumenten bei Ihrer Regierung. Unser lokales Netzwerk kann Ihnen dabei helfen, die Verfahren des Außenministeriums oder des Konsulats im Zielland zu durchlaufen, um diese wichtigen Dokumente zu erhalten.
Ihnen wird ein spezieller Fallmanager zugewiesen, der Ihre einzige Anlaufstelle ist. Wir kommunizieren über sichere und verschlüsselte Methoden. Sie erhalten mindestens einmal wöchentlich, in aktiven Phasen auch häufiger, aktuelle Informationen. Was noch wichtiger ist: Ihr Fallmanager steht Ihnen bei dringenden Fragen und zur Unterstützung jederzeit zur Verfügung.
Ja. Die Vertraulichkeit der Kunden ist von größter Bedeutung. Alle Angaben zum Fall werden streng vertraulich behandelt. Wir verwenden sichere Kommunikationskanäle und Datenverschlüsselung. Wir werden Ihre Daten oder die Ihres Kindes niemals an Unbefugte weitergeben und arbeiten mit der für sensible Familienangelegenheiten erforderlichen Diskretion.
Die Kosten variieren je nach Komplexität des Falles, dem Zielland und den erforderlichen Maßnahmen erheblich. Wir bieten eine klare Gebührenstruktur nach der ersten Bewertung. Unsere Dienstleistungen werden von unseren Kunden privat finanziert.
Es gibt keinen Standardzeitplan. Ein einfacher Fall in einem Kooperationsland kann 3-6 Monate dauern. Komplexe Fälle können länger dauern. Die Dauer hängt vom Rechtssystem, der Taktik des entführenden Elternteils und den Besonderheiten des Standorts und der Unterlagen ab. Wir gehen in jeder Phase mit äußerster Dringlichkeit vor.
Zu den häufigen Verzögerungen gehören: Rückstau bei ausländischen Gerichten, Einreden des entführenden Elternteils auf "schwerwiegende Risiken" oder Einwände gegen das Kind, Schwierigkeiten bei der Suche nach dem Kind, Probleme bei der Zustellung von Rechtsdokumenten und bürokratische Hürden bei der Beschaffung von Reisedokumenten. Die IECC entwickelt Strategien, um diese Verzögerungen zu antizipieren und abzumildern.
Dies ist ein häufiges und schwieriges Szenario. Der entführende Elternteil kann argumentieren, dass das Kind nun seinen gewöhnlichen Aufenthalt dort hat. Umso wichtiger sind eine starke rechtliche Strategie und der Nachweis der Wurzeln des Kindes in Ihrem Heimatland. Unser lokales Netzwerk ist in diesen Fällen unverzichtbar, um die erhöhten Vorurteile zu überwinden und ein überzeugendes Argument für die Rückgabe zu präsentieren.
Ja. Auch wenn Haager, Nicht-Haager und nicht anerkannte Länder die größten Herausforderungen darstellen, ist eine Rückforderung immer noch möglich. Wir ändern unsere Strategie und konzentrieren uns auf lokale Rechtsmittel, diplomatische Kanäle und überzeugende Verhandlungen. Unser Fachwissen besteht darin, einen gangbaren Weg zu finden, wenn die rein rechtlichen Möglichkeiten begrenzt sind.
Wir bereiten Sie auf diese gängige Taktik vor. Wir helfen Ihnen, Beweise zu sammeln, um die Vorwürfe zu entkräften, z. B. in Form von Leumundszeugnissen, psychologischen Gutachten oder Heimstudien. Unser Hauptaugenmerk liegt auf dem Nachweis, dass das Hauptproblem das unrechtmäßige Verbringen bzw. Zurückhalten des Kindes ist.
Das Wohlergehen des Kindes ist unser wichtigstes Anliegen. Wir planen die Genesung so, dass das Trauma so gering wie möglich gehalten wird, und ziehen oft für Kinder ausgebildete Fachleute und Psychologen hinzu. Die Wiedervereinigung wird sensibel gehandhabt. Wir vermitteln auch an therapeutische Dienste für die Zeit nach der Wiedervereinigung, damit sowohl das Kind als auch die Eltern sich von den Strapazen erholen können.
Ja, wir bieten präventive Beratung und Risikobewertung an. Wenn Sie eine drohende Entführung befürchten, können wir Sie über Präventivmaßnahmen wie gerichtliche Anordnungen (Passübergabe, Reisebeschränkungen), die Kennzeichnung von Pässen bei den Behörden und die Einführung von Kinderabholwarnungen beraten. Vorbeugen ist besser als heilen, und wir helfen Ihnen, Ihr Kind proaktiv zu schützen.
Wir raten Ihnen dringend davon ab, die Angelegenheit selbst in die Hand zu nehmen. Die Maßnahmen könnten illegal sein und die Rückkehr Ihres Kindes verzögern. Versuche, Ihr(e) Kind(er) gewaltsam aus einem anderen Land zu entführen, können:
Es gibt keine Garantie dafür, dass die Kette gewaltsamer Entführungen mit der von Ihnen begangenen endet. Ein Elternteil, der ein Kind gewaltsam wieder entführt hat, muss möglicherweise in ständiger Angst leben und ständig seinen Aufenthaltsort verheimlichen.
Wenn Sie solche verzweifelten Maßnahmen in Betracht ziehen, bedenken Sie das emotionale Trauma, das einem Kind zugefügt wird, das Opfer einer gewaltsamen Entführung und einer gewaltsamen Rückführung ist. Wir raten von solchen Handlungen ab, nicht nur weil sie illegal sind, sondern auch wegen der möglichen psychischen Schäden für das Kind.
Wir wenden keine illegalen Methoden an, sondern greifen auf andere Weise ein. Unsere Arbeitsweise ist strategisch unorthodox, aber völlig legal und sicher, da wir auf unser starkes globales Netzwerk zurückgreifen können. Ihr Fall muss von unserer Organisation kontinuierlich begleitet, überwacht und vorangetrieben werden.
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